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Pressefreiheit

Der BDZV setzt sich politisch und gesellschaftlich an unterschiedlichen Stellen für die Pressefreiheit ein. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind eine Voraussetzung demokratisch verfasster Gesellschaften. Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist ein großes humanes Dokument geschaffen worden, um das Zusammenleben der Völker in Freiheit, Frieden und Wahrhaftigkeit zu garantieren. Für die Presse weltweit ist insbesondere der Artikel 19 der Erklärung von Bedeutung, in dem das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verbrieft wird.

3. Mai - BDZV-Redaktionspaket exklusiv für Mitglieder

Am 3. Mai 2025 rückt mit dem Tag der Pressefreiheit erneut die Lage der Presse in Deutschland und weltweit in den Blickpunkt. Der BDZV bietet seinen Mitgliedern anlässlich dieses wichtigen Termins wieder ein exklusives Redaktionspaket zur Berichterstattung in ihren Medien an. Enthalten sind dieses Jahr u.a. ein Essay von Prof. Dr. Bernhard Pörksen und ein Interview mit Big-Tech-Kritiker Prof. Dr. Martin Andree.

Zum Redaktionspaket
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BDZV

75 Jahre Grundgesetz Anlässlich des Jubiläums unserer Verfassung am 23. Mai 2024 haben wir den BDZV-Mitgliedern eine Fotoserie zur Verfügung gestellt, in der Bürgerinnen und Bürgern aus Deutschland über ihren Blick auf die im GG festgelegten Freiheiten sprechen.

Mann auf einem öffentlichen Platz in Freiburg. Im Hintergrund ist die weiß-blau-weiße-Flagge, ein Symbol der Proteste gegen den russischen Überfall auf die Ukraine, zu sehen.

Die Fotoserie

"Out" von Xenia Hausner

Internationale Künstler für die Pressefreiheit 2016 bis 2022

Artikel 5, Absatz 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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