Die Ausschreibung 2025
Die Ausschreibung richtet sich an a) Journalistinnen und Journalisten, deren Beiträge in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 in einer deutschen Tages-, Sonntags- oder politischen Wochenzeitung gedruckt oder online erschienen sind.
Darüber hinaus öffnet sich der TWP seit einigen Jahren für b) digitale journalistische Marken, hinter denen keine Zeitung gedruckt oder digital steht. Zugelassen werden seither journalistische Beiträge von hauptberuflich tätigen Journalistinnen und Journalisten, die vergleichbare Kriterien erfüllen. Dazu zählen unter anderem eine privatwirtschaftliche Organisationsform des Publishers, eine professionelle Redaktion und die Existenz eines digitalen publizistischen Erlösmodells.
Der Preis würdigt die Leistung von hauptberuflich journalistisch tätigen Autorinnen und Autoren, die das Bewusstsein für Qualität und Verantwortung journalistischer Arbeit lebendig erhalten.
Auf dieser Seite
Auf der Grundlage der von Theodor Wolff gesetzten Maßstäbe:
- demokratische und gesellschaftspolitische Verantwortung, politischer Sensus,
- gründliche Recherche, eingehende Analyse und breite Information,
- Vorbildlichkeit in Sprache, Stil und Form, werden Beiträge ausgezeichnet, die ein bedeutsames Thema behandeln oder wegen ihres Neuigkeitsgehalts und der Art der Präsentation für einen wachen Journalismus beispielhaft erscheinen. Hierfür eignen sich besonders die klassischen journalistischen Stilformen – Hintergrundbericht, Reportage, Feature, Kommentar, Glosse und Leitartikel.
Der Journalistenpreis der Digitalpublisher und Zeitungsverleger – Theodor-Wolff-Preis (TWP) 2025 wird in fünf gleichrangigen Einzelpreisen von je 6.000 Euro vergeben. Je ein Preis würdigt herausragende Beiträge aus den Kategorien Reportage und Meinung, ferner das beste lokale Stück sowie das beste lokale Digitalprojekt; einen weiteren Preis gibt es für das von der Jury gesetzte Thema des Jahres: „Demokratie unter Druck – was uns auseinandertreibt, was uns zusammenhält“. An einem vorgelegten Beitrag dürfen nicht mehr als zwei AutorInnen beteiligt sein. Eine Ausnahme gilt hier für das beste lokale Digitalprojekt.
Anmerkungen:
Die Kategorie Meinung umfasst die kurze genauso wie die lange Form:
Kommentare, Leitartikel, Glossen, Essays, Debattenstücke und weitere Meinungsbeiträge sind ausdrücklich willkommen.
Das beste lokale Stück kann ausdrücklich jede stilistische Form haben; es wird also nicht nach der besten lokalen Reportage gesucht. Weiter wird die Publikationsform „lokal“ nicht streng danach definiert, dass der Wettbewerbsbeitrag im Lokalteil erschienen ist. Notwendig ist ein lokaler thematischer Bezug.
Die unabhängige Jury berücksichtigt zusätzlich die Produktionsbedingungen. Bitte geben Sie daher bei den Einreichungen für das beste lokale Stück die Größe der Redaktion an. Sollte der Beitrag zu einer Reaktion geführt haben (etwa Rücktritt des Bürgermeisters, Neuausschreibung des Caterers für das Schulessen oder besserer Schutz des Grundwassers …), wüsste die Jury auch dies gern.
Wer schon einmal mit dem Journalistenpreis der deutschen Zeitungen – Theodor-Wolff-Preis ausgezeichnet worden ist, kann sich nicht ein zweites Mal bewerben.
Wie bewerben?
Nutzen Sie für Ihre Bewerbung bitte dieses Formular.
Jede/r BewerberIn kann
- einen Artikel oder
- eine Themenseite oder
- einen Serienbeitrag einreichen. Bitte wählen Sie bei einer Serie den Text aus, der für die Arbeit exemplarisch besonders geeignet erscheint.
Reichen Sie Artikel bitte als Textdokument ein.
Bei Beiträgen, die ausschließlich online erschienen sind, laden Sie den Beitrag bitte ebenfalls als Textdokument hoch und geben zusätzlich den Link an, unter dem er veröffentlicht wurde.
- In der Kategorie bestes lokales Digitalprojekt sind auch andere Formate (etwa Podcasts, innovative Grafiken oder Videos usw.) zugelassen. Bei Podcasts und Videoserien reichen Sie wie bei einer Serie bitte zwei Folgen ein, die exemplarisch für das gesamte Projekt stehen, gerne auch inklusive Transkripten.
Geben Sie bei allen lokalen Digitalprojekten bitte einen Link an und erläutern in einer kurzen Beschreibung Inhalt und Zielsetzung des Projekts.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an twp@bdzv.de
Bewerbungsfrist
Bis spätestens 31. Januar 2025 (24.00 Uhr) müssen die Beiträge vorliegen.
Die Jury wird im April pro Kategorie die drei jeweils besten Beiträge nominieren. Am Tag der Preisverleihung, dem 16. September 2025 in Berlin, wählt die Jury aus den Nominierten die Gewinner aus. Diese werden bei der Preisverleihung bekannt gegeben.
Fragen und Antworten Die meistgestellten Fragen und Antworten zur Ausschreibung
Der Artikel muss in einer deutschen Tages-, Sonntags- oder politischen Wochenzeitung oder deren Magazin gedruckt oder online erschienen sein. Beiträge in Zeitschriften/politischen Magazinen fallen nicht hierunter.
Ebenfalls zugelassen sind digitale journalistische Marken/Plattformen, hinter denen keine Zeitung/Zeitschrift gedruckt oder digital steht – wenn sie vergleichbare Kriterien erfüllen.
Dazu zählen unter anderem eine privatwirtschaftliche Organisationsform des Publishers, eine professionelle Redaktion und die Existenz eines digitalen publizistischen Erlösmodells.
Zu den Sonntags- und politischen Wochenzeitung sowie deren Magazinen zählen unter anderem die folgenden Titel:
Überregionale Zeitungen
Bild
Das Handelsblatt
Die Welt
Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)
Frankfurter Rundschau
Neues Deutschland
Süddeutsche Zeitung
taz – die tageszeitung
Wochenzeitungen
Bild am Sonntag
Die Zeit
Der Freitag
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
Jüdische Allgemeine
Jungle World
Welt am Sonntag
Magazine von Wochenzeitungen
SZ Magazin
Zeit Magazin
Chrismon
Bitte laden Sie bis spätestens 31. Januar 2025 ein Textdokument des Artikels (Formatierung: 11 Punkt Schriftgröße und 1,5-facher Zeilenabstand) in unserem Bewerbungsformular hoch.
Bei einem digitalen Projekt tragen Sie bitte den entsprechenden Link ein und/oder laden eine Datei hoch. Wenn Sie „bestes lokales Digitalprojekt" im Bewerbungsformular auswählen, öffnet sich ein Feld, in dem Sie weitere Team-Mitglieder eintragen können. Fügen Sie dort oder in Ihrer Datei bitte auch eine Kurzbeschreibung des Projekts ein.
Bei Artikelserien wählen Sie bitte einen Beitrag aus, der exemplarisch für das gesamte Projekt steht. Bei Podcasts und Videoserien geben Sie bitte jeweils zwei Folgen an.
Wenn Sie weitere Unterlagen einreichen wollen, senden Sie diese bitte per Mail an: twp(at)bdzv.de
Sie können alle gängigen Formate wie AVI, WMV, MPEG I, MOV etc. hochladen.
Sie können im Bewerbungsformular sowohl eine Datei hochladen als auch einen Link angeben. Wenn Sie unter dem Feld für den Link „Digitalprojekt“ auswählen, öffnet sich ein Kasten, in den Sie bitte eine Kurzbeschreibung des Projekts einfügen.
Bei Podcasts und Videoserien wählen Sie bitte zwei Folgen aus, die exemplarisch für das gesamte Projekt stehen. Benennen Sie diese bitte im Feld für die Kurzbeschreibung oder geben Sie dort die beiden Links an. Tragen Sie außerdem eine Beschreibung des Projekts ein.
Wenn Sie unter den Kategorien „bestes lokales Digitalprojekt“ auswählen, erscheint dort zusätzlich ein Kasten, in dem Sie weitere Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Projekts einfügen können.
Ja, Sie wählen die Kategorie, die Sie für passend halten, im Bewerbungsformular aus. Die Jury behält sich vor, Texte anderen Kategorien zuzuordnen.
Nein, jeder Bewerber/jede Bewerber/in darf sich pro Jahr nur mit einer Arbeit beteiligen. Wenn Sie einen Text einreichen wollen, der gemeinsam mit einer Kollegin oder einem Kollegen entstanden ist, dann ist das Ihr einziger zugelassener Beitrag für dieses Ausschreibungsjahr. Sprechen Sie sich deshalb bitte auch immer mit Ihrem/Ihrer Co-Autor/in über die Bewerbung ab, damit er/sie ebenfalls nur diesen einen Text einreicht.
Nein, es sind nur Texte zugelassen, an denen nicht mehr als zwei Autoren/Autorinnen beteiligt waren. Es gilt eine Ausnahme: An einem lokalen Digitalprojekt dürfen mehrere AutorInnen sowie GrafikerInnen und UnterstützerInnen beispielsweise in der IT beteiligt sei.
Ja. Voraussetzung für die Bewerbung ist nur, dass Sie hauptberuflich als freie Journalistin/ freier Journalist tätig sind, Ihren Unterhalt also vornehmlich durch die journalistische Tätigkeit bestreiten.
31. Januar 2025, 24 Uhr. Bitte reichen Sie die Arbeiten vollständig – wie in der Ausschreibung verlangt – ein.
Nein, die Arbeiten müssen in deutschen Zeitungen erschienen sein. Digitale Projekte müssen ihren Sitz in Deutschland haben.
Nein, für den Theodor-Wolff-Preis – den Journalistenpreis der Digitalpublisher und Zeitungsverleger, sind keine Artikel aus Zeitschriften/Magazinen zugelassen.
Ja. Schicken Sie dazu bitte die Texte trotzdem im Word-Format, damit sie für die Jury gut lesbar sind.
Ja, Sie sollten dazu aber bitte einen Beitrag auswählen, der exemplarisch für den Ansatz der Serie steht. Entscheidend ist bei der einzureichenden Vorlage immer die Lesbarkeit des Textes für die Jury beziehungsweise der klare Zugriff auf das digitale Projekt. Die Juroren prüfen jedes Jahr mehrere Hundert Einsendungen, deshalb ist es umso wichtiger, dass alle Einreichungen gut aufbereitet sind. Dokumente sollten den geforderten Vorgaben entsprechen: Formatieren Sie sie bitte mit Schriftgröße 11 Punkt und 1,5-fachem Zeilenabstand.
Nein, es sind nur Texte und Projekte zugelassen, die erschienen sind.