Presserat: Redaktionen müssen Interessenkonflikte offenlegen

Redaktionen müssen Interessenkonflikte ihrer Mitarbeiter bei der Berichterstattung vermeiden oder diese offenlegen. Das hat das Plenum des Deutschen Presserats, das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse, beschlossen. Die Ziffer 6 im Pressekodex wurde entsprechend aktualisiert.

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Journalisten und Verleger müssen ihre Tätigkeit von anderen Funktionen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft trennen. Bei einem möglichen Interessenkonflikt sollte die Redaktion unbefangene Autoren einsetzen oder den Konflikt offenlegen.

„Wir erhalten immer wieder Beschwerden, wenn Journalisten über den Stadtrat, einen Sportverein oder ein Unternehmen berichten, in dem sie selbst ein Amt ausüben oder PR-Arbeit leisten“, sagte Manfred Protze, Sprecher des Presserats. „Wenn Redaktionen solche Interessenkonflikte nicht offenlegen, kann dies Zweifel an der Unabhängigkeit der Berichterstattung wecken. Schon der Verdacht einer interessenbeeinflussten Berichterstattung kann die Glaubwürdigkeit der Presse beschädigen.“

Nach der neuen Richtlinie 6.1 müssen auch persönliche Beziehungen strikt von der journalistischen Tätigkeit getrennt oder offengelegt werden, wenn sie Zweifel an der Unabhängigkeit der Berichterstattung wecken können.

Der Presserat hat in Leitsätzen zusammengefasst, was dies für die Praxis bedeutet. Konkrete Beispiele aus seiner Spruchpraxis geben Redaktionen Kriterien an die Hand, in welchen Bereichen sie Interessenkonflikte vermeiden oder offenlegen müssen.