Google: US-Gericht stellt illegale Monopolbildung fest
Urteil gefällt: Zu der im Jahr 2020 vom US-Justizministerium eingereichten Kartellklage hat das Bundesgericht in Washington entschieden, dass die Alphabet-Tochter Google mit ihrer Suchmaschine und der damit verbundenen Werbung eine illegale Monopolbildung betrieben hat. Der Techriese habe sich die Vormachtstellung bei der Websuche mit Milliardenbeträgen erkauft, so das Gericht. Der Erfolg beruhe nicht auf Qualität, sondern auf illegalen Zahlungen und Absprachen.
Der Tech-Riese zahlte demnach viel Geld an Apple und Samsung, an Browseranbieter und Telekomfirmen, damit diese ihren Kunden Google als Standardsuchmaschine andienen. So soll das Unternehmen den Werbemarkt rund um Internet-Suchen unter seine Kontrolle gebracht, Wettbewerber in ihrer Entwicklung behindert und Nutzer um einen besseren Service betrogen haben.
Mögliche Alphabet-Zerschlagung steht im Raum
Welche Folgen die Gerichtsentscheidung für Google, Internet-Nutzer und den Wettbewerb am Ende haben wird, ist offen. Es soll ein weiteres Verfahren zu möglichen Konsequenzen geben, an dessen Ende eine Zerschlagung von Alphabet stehen könnte. Google konterte gegen das Urteil, Nutzer griffen auf Google zu, weil sie mit der Qualität der Suchergebnisse zufrieden seien und kündigte an, Berufung einzulegen.
Dem Gerichtsurteil zufolge zahlte der Konzern im Jahr 2021 etwa 26,3 Mrd. Dollar an Elektronikgeräte-Hersteller, damit die Google-Suche standardmäßig in den Internet-Browsern dieser Geräte eingestellt ist und kontrolliert auf diese Weise rund 90 Prozent des Marktes für Internet-Suchen. Schätzungen zufolge sichert sich Alphabet damit den Löwenanteil des weltweit 200 Mrd. US-Dollar schweren Marktes für Online-Werbung in Suchmaschinen. Etwa drei Viertel des Alphabet-Konzernumsatzes gingen im abgelaufenen Quartal auf das Konto von Internet-Anzeigen.
Google bleibt oft weiterhin Standard-Suchmaschine
Welche Auflagen das US-Justizministerium als Kläger konkret fordern wird, ist noch unbekannt. Ob vom Gericht angeordnet werden kann, dass Apple und der Firefox-Entwickler Mozilla in den USA ihr Verfahren zur Auswahl einer Standard-Suchmaschine ändern, ist fraglich und unter Experten umstritten, wie effiziente Maßnahmen für mehr Wettbewerb im Suchmaschinen- Markt überhaupt aussehen könnten.
Nutzer in der Europäischen Union werden aufgrund des seit März geltenden Gesetzes für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) bereits gefragt, welche Suchmaschine sie standardmäßig nutzen möchten. Viele entscheiden sich dabei für Google, weshalb sich an den Marktanteilen kaum etwas ändert.
Der Prozess war der größte dieser Art gegen ein Technologieunternehmen in den USA seit einem Verfahren gegen Microsoft vor mehr als 25 Jahren, bei dem es um die marktbeherrschende Stellung des Microsoft-Betriebssystems Windows ging. Die juristischen Auseinandersetzungen endeten 2001 mit einem Vergleich zwischen Justizministerium und Microsoft, der dem Softwareriesen bestimmte Geschäftspraktiken untersagte. Auch Amazon, Apple und Meta müssen sich wegen mutmaßlicher Kartellverstöße verantworten.
Weitere Wettbewerbsklage gegen Google
Gegen Google hat das amerikanische Justizministerium im Januar 2023 eine weitere Wettbewerbsklage eingereicht: Das Ministerium wirf dem Internetkonzern Alphabet vor, seine dominierende Position im Markt für Technologien rund um Onlinewerbung missbraucht zu haben und fordert eine Zerschlagung von Googles Aktivitäten mit Werbetechnologien sowie Schadenersatz. Acht US-Bundesstaaten haben sich der Klage angeschlossen. Das Ministerium spricht von einem „systemischen Muster von Fehlverhalten“: In drei Bereichen wird Google ein Verstoß gegen das amerikanische Wettbewerbsgesetz Sherman Antitrust Act vorgeworfen.
Zum einen soll Google die Technologie kontrollieren, die fast jede wichtige Website nutzt, um Anzeigenplätze zu verkaufen. Zum anderen unterstellt die Klage, dass Google auch das führende Werkzeug kontrolliert, über das Werbetreibende Anzeigenplätze kaufen können. Darüber hinaus soll Google zu seinen Gunsten die größte Anzeigenbörse kontrollieren, die Werbetreibende und Websitebetreiber zusammenbringt.