MVFP: Tarifabschluss für Zeitschriftenredakteurinnen und -redakteure

Einigung: Der Medienverband der freien Presse (MVFP) hat sich mit den Journalistengewerkschaften auf einen Neuabschluss des Gehaltstarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften verständigt.

Medienverband der freien Presse
MVFP

Der Vertrag gilt demnach rückwirkend zum 1. September 2022 und hat eine Laufzeit von 25 Monaten. Die Tarifgehälter werden mit dem Aprilgehalt 2023 um 4,4 Prozent angehoben. Ab dem 1. März 2024 steigen die Gehälter um einen monatlichen Festbetrag in Höhe von 125 Euro. Ab April 2023 erhalten die Redakteurinnen und Redakteure sowie Volontärinnen und Volontäre zudem eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 125 Euro bis zum Ende der Laufzeit am 30. September 2024.

Volontärinnen und Volontäre erhalten ebenfalls eine lineare Gehaltserhöhung in Höhe von 4,4 Prozent ab April 2023 und ab dem 1. März 2024 eine Festbeitragserhöhung von 100 Euro. Weiterhin vereinbarten die Tarifvertragsparteien, den Beschäftigungssicherungstarifvertrag, wonach in Notlagen von den Tarifen abgewichen werden kann, bis 31. Dezember 2024 zu verlängern. Es wurde eine Erklärungsfrist zur Annahme des Tarifergebnisses bis zum 4. April 2023 vereinbart.